B1500/01•Verfassungsgerichtshof B1500/01
B1500/01Tribunal Constitucional19 de jun. de 2002
Amtshaftung, Meinungsäußerungsfreiheit, Disziplinarrecht, Rechtsanwälte
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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