B872/00•Verfassungsgerichtshof B872/00
B872/00Tribunal Constitucional26 de jun. de 2002
Ärzte, Disziplinarrecht, Verjährung, Kostenersatz, Entscheidung in angemessener Zeit, Verfahrensdauer überlange
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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