B1074/01•Verfassungsgerichtshof B1074/01
B1074/01Tribunal Constitucional27 de set. de 2002
Dienstrecht, Dienstpflichten, Unabhängiger Verwaltungssenat, Geltungsbereich (persönlicher) eines Gesetzes
Der Beschwerdeführer ist durch den bekämpften Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit EUR 2.143,68 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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