B423/01•Verfassungsgerichtshof B423/01
B423/01Tribunal Constitucional30 de set. de 2002
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Behördenzuständigkeit, Polizei, Unabhängiger Verwaltungssenat
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.339,88 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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