B578/02•Verfassungsgerichtshof B578/02
B578/02Tribunal Constitucional7 de out. de 2002
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetzesbestimmungen in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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