B1393/02•Verfassungsgerichtshof B1393/02
B1393/02Tribunal Constitucional25 de nov. de 2002
Jagdrecht, Kompetenz Bund - Länder, Bedarfskompetenz, Verjährung, Verwaltungsstrafrecht, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 2.142 € bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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