B993/01•Verfassungsgerichtshof B993/01
B993/01Tribunal Constitucional26 de nov. de 2002
Bescheidbegründung, Schulen, Schulbehörden (des Bundes)
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines bevollmächtigten Vertreters die mit € 2143,68 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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