B936/02•Verfassungsgerichtshof B936/02
B936/02Tribunal Constitucional11 de dez. de 2002
Asylrecht, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Übergangsbestimmung, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 1.962 € bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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