B1215/02•Verfassungsgerichtshof B1215/02
B1215/02Tribunal Constitucional12 de dez. de 2002
Ärzte Versorgung, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Feststellung Wirkung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei Exekution zu bezahlen.
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