B1081/02•Verfassungsgerichtshof B1081/02
B1081/02Tribunal Constitucional12 de dez. de 2002
Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungsbestimmungen in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.