B1872/02•Verfassungsgerichtshof B1872/02
B1872/02Tribunal Constitucional25 de fev. de 2003
Bescheidbegründung, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Strafprozeßrecht, Untersuchungshaft, Gewaltentrennung
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bundesminister für Justiz ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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