B1465/01•Verfassungsgerichtshof B1465/01
B1465/01Tribunal Constitucional25 de fev. de 2003
Auslegung eines Bescheides, Feststellungsbescheid, Dienstrecht, Versetzung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.143,68 bestimmten Prozesskosten zu Handen seines Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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