B1390/02•Verfassungsgerichtshof B1390/02
B1390/02Tribunal Constitucional1 de mar. de 2003
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Behördenzuständigkeit, Zollrecht, Unabhängiger Verwaltungssenat
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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