B78/02•Verfassungsgerichtshof B78/02
B78/02Tribunal Constitucional4 de mar. de 2003
Baurecht, Baupolizei, Gemeinderecht, Aufsichtsrecht, Selbstverwaltungsrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Kosten, VfGH / Legitimation, Auslegung eines Bescheides
Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Selbstverwaltung verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gemeinde zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.