B841/02•Verfassungsgerichtshof B841/02
B841/02Tribunal Constitucional13 de mar. de 2003
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Zurücknahme
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungsbestimmungen in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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