B863/01•Verfassungsgerichtshof B863/01
B863/01Tribunal Constitucional22 de set. de 2003
Auslegung verfassungskonforme, Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Nachbarrechte, Rechte subjektive öffentliche
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 2.143,68 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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