B105/03; V11/03•Verfassungsgerichtshof B105/03; V11/03
B105/03; V11/03Tribunal Constitucional23 de set. de 2003
Meinungsäußerungsfreiheit, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, fair trial, VfGH / Individualantrag, Auslegung eines Antrages, VfGH / Formerfordernisse
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Der Antrag auf Verordnungsprüfung wird zurückgewiesen.
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