B1054/02•Verfassungsgerichtshof B1054/02
B1054/02Tribunal Constitucional27 de set. de 2003
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Legitimation
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit 2.142,- € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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