B421/00•Verfassungsgerichtshof B421/00
B421/00Tribunal Constitucional30 de set. de 2003
Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Derogation materielle, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit 2.340,07 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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