B1075/02•Verfassungsgerichtshof B1075/02
B1075/02Tribunal Constitucional4 de out. de 2003
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Österreichische Ärztekammer ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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