B1897/02•Verfassungsgerichtshof B1897/02
B1897/02Tribunal Constitucional8 de out. de 2003
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 1.962,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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