B1413/00•Verfassungsgerichtshof B1413/00
B1413/00Tribunal Constitucional24 de nov. de 2003
Auslegung eines Antrages, Grundverkehrsrecht, Verwaltungsverfahren, Eingaben
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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