B206/03•Verfassungsgerichtshof B206/03
B206/03Tribunal Constitucional25 de nov. de 2003
Behördenzuständigkeit, Übergangsbestimmung, Rundfunk, Rundfunkkommission, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Prüfungsmaßstab, Ersatzbescheid
Die Beschwerdeführer sind durch den bekämpften Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit EUR 861,00 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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