B1983/99•Verfassungsgerichtshof B1983/99
B1983/99Tribunal Constitucional26 de nov. de 2003
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 2.143,68 €
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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