B1019/03•Verfassungsgerichtshof B1019/03
B1019/03Tribunal Constitucional28 de nov. de 2003
Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsstrafrecht, Berufung, Öffentlichkeitsprinzip, Verhandlung mündliche, VfGH / Prüfungsmaßstab
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.