B497/03•Verfassungsgerichtshof B497/03
B497/03Tribunal Constitucional4 de dez. de 2003
Aufenthaltsabgabe, Auslegung verfassungskonforme, Finanzstrafrecht, Abgaben Fälligkeit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Landeshauptmann von Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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