B1106/03•Verfassungsgerichtshof B1106/03
B1106/03Tribunal Constitucional24 de fev. de 2004
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.