B1845/02•Verfassungsgerichtshof B1845/02
B1845/02Tribunal Constitucional24 de fev. de 2004
Versammlungsrecht, VfGH / Abtretung
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
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