B1528/01•Verfassungsgerichtshof B1528/01
B1528/01Tribunal Constitucional11 de mar. de 2004
Kanalisation, Abgaben Kanalisation, Auslegung verfassungskonforme, Finanzverfahren, Verjährung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.143,85 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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