B181/03•Verfassungsgerichtshof B181/03
B181/03Tribunal Constitucional12 de mar. de 2004
Einkommensteuer, Einkünfte, Einkunftsarten, Renten, Sonderausgaben, Vertrauensschutz
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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