B1241/03•Verfassungsgerichtshof B1241/03
B1241/03Tribunal Constitucional9 de jun. de 2004
Behördenzuständigkeit, Übergangsbestimmung, Kraftfahrrecht, Lenkerberechtigung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art83 Abs2 B-VG) verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.142,-
bestimmten Verfahrenskosten zu Handen seines Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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