B772/01 ua•Verfassungsgerichtshof B772/01 ua
B772/01 uaTribunal Constitucional12 de jun. de 2004
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Beteiligter, VfGH / Kosten
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 1.998,36 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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