B769/03•Verfassungsgerichtshof B769/03
B769/03Tribunal Constitucional28 de jun. de 2004
Auslegung verfassungskonforme, Gewerberecht, Marktverkehr, Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie, Gewerberecht, Veranstaltungswesen
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Steiermärkische Landesregierung ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Vertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.
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