B1034/03•Verfassungsgerichtshof B1034/03
B1034/03Tribunal Constitucional30 de jun. de 2004
Versammlungsrecht, Nationalsozialistengesetzgebung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
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