B485/04•Verfassungsgerichtshof B485/04
B485/04Tribunal Constitucional28 de set. de 2004
Auslegung eines Bescheides, Privatautonomie, Sozialversicherung, Ärzte, Anwendbarkeit AVG, Verwaltungsvollstreckung, Bescheidbegründung, Wirkung aufschiebende, Verfügung einstweilige
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
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