B1390/03 ua•Verfassungsgerichtshof B1390/03 ua
B1390/03 uaTribunal Constitucional6 de out. de 2004
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit insgesamt EUR 39.282,30 bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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