B127/03•Verfassungsgerichtshof B127/03
B127/03Tribunal Constitucional30 de nov. de 2004
Auslegung verfassungskonforme, Verwaltungsverfahren, Berufung, Ermittlungsverfahren, Ziviltechniker, Disziplinarrecht, Verhandlung mündliche, Öffentlichkeitsprinzip
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor einem Gericht im Sinne des Art6 Abs1 EMRK verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit Euro 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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