B612/04•Verfassungsgerichtshof B612/04
B612/04Tribunal Constitucional6 de dez. de 2004
Auslegung verfassungskonforme, Bescheiderlassung, Dienstrecht, Ruhestandsversetzung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, die mit € 2.142,00 bestimmten Prozesskosten zu Handen des Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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