B1575/03•Verfassungsgerichtshof B1575/03
B1575/03Tribunal Constitucional16 de dez. de 2004
Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Finanzverfahren, Haftung, Legalitätsprinzip, Rechtsgrundsätze, Treu und Glauben, Vertrauensschutz, VfGH / Aufhebung Wirkung, Determinierungsgebot, EU-Recht, VfGH / Anlaßverfahren
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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