B1032/04•Verfassungsgerichtshof B1032/04
B1032/04Tribunal Constitucional28 de fev. de 2005
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Öffentlichkeitsprinzip
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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