B956/03•Verfassungsgerichtshof B956/03
B956/03Tribunal Constitucional1 de mar. de 2005
Grundverkehrsrecht, Rechtsgeschäft unter Lebenden, Nichtigkeit
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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