B1129/01•Verfassungsgerichtshof B1129/01
B1129/01Tribunal Constitucional1 de mar. de 2005
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten, Bescheid Trennbarkeit
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,06 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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