B1414/04•Verfassungsgerichtshof B1414/04
B1414/04Tribunal Constitucional3 de mar. de 2005
Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeit, Betriebsvereinbarung, Bescheidbegründung
Der beschwerdeführende Betriebsrat ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, dem beschwerdeführenden Betriebsrat zu Handen seines Vertreters die mit 2.340 Euro bestimmten Kosten des Verfahrens bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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