B249/04•Verfassungsgerichtshof B249/04
B249/04Tribunal Constitucional4 de mar. de 2005
EU-Recht, Gewerberecht, Güterbeförderung, Verwaltungsstrafrecht, Strafe, Verweisung dynamische, Klarheitsgebot, Determinierungsgebot, Legalitätsprinzip
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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