B390/04•Verfassungsgerichtshof B390/04
B390/04Tribunal Constitucional7 de jun. de 2005
Bescheidbegründung, Dienstrecht, Lehrer, Landeslehrer
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines bevollmächtigten Vertreters die mit EUR 2.340,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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