B1189/04•Verfassungsgerichtshof B1189/04
B1189/04Tribunal Constitucional13 de jun. de 2005
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Landeshauptmann von Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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