B1454/03•Verfassungsgerichtshof B1454/03
B1454/03Tribunal Constitucional16 de jun. de 2005
Bergrecht, Bescheid Trennbarkeit, Kompetenz Bund - Länder Bergrecht, Naturschutz
Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt 1 des angefochtenen Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums verletzt worden.
Spruchpunkt 1 des Bescheides wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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