B1349/04•Verfassungsgerichtshof B1349/04
B1349/04Tribunal Constitucional22 de jun. de 2005
Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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