B553/04•Verfassungsgerichtshof B553/04
B553/04Tribunal Constitucional22 de jun. de 2005
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Vorarlberg ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.556,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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