B1080/03•Verfassungsgerichtshof B1080/03
B1080/03Tribunal Constitucional22 de jun. de 2005
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.338,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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